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AGB

Stand: August 2024

Gültigkeit: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Leistungen gültig und werden mit der Anmeldung bzw. Buchung anerkannt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für den Besuch von Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Events…) der ORCA Evolution OG. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der/die Kund:in mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der/die Kund:in einverstanden, die jeweils gültigen Veranstaltungs- und Hausordnungen des Veranstalters einzuhalten.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit.

  • 2 Anmeldung

(1) Die ORCA Evolution OG behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Alle Angebote der ORCA Evolution OG (Prospekte, Preislisten, Online Campus…) sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme der Anmeldung durch die ORCA Evolution OG zustande. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der/die Kund:in davon verständigt.

(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt, Anmeldungen werden schriftlich entgegengenommen. Jede Anmeldung ist verbindlich.

(3) Wer eine dritte Person zu einer Veranstaltung anmeldet, erklärt damit ausdrücklich, dass er/sie bevollmächtigt ist, diese Anmeldung vorzunehmen und eine entsprechende datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung abzugeben.

(4) Mit Anmeldung zu einer Veranstaltung stimmt der/die Kund:in zu, laufend über neue Veranstaltungen informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich (per e-mail) abgeändert oder widerrufen werden – office@klimaschutzakademie.com

 

 

§ 3 Stornierungen, Rücktrittsrecht von Konsument:innen

(1) Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden.

(2) Eine Stornierung kann (sofern in der Veranstaltungseinladung nichts Anderes angeführt ist) bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornoerklärung ist das Einlangen bei der ORCA Evolution OG. Bei Abmeldungen, die später einlangen sowie bei Nichtbesuch ist der komplette Teilnahmebeitrag fällig.

(3) Die Namhaftmachung eines/r Ersatzteilnehmers/in derselben Firma ist jederzeit kostenfrei möglich. Die ORCA Evolution OG behält sich jedoch vor, namhaft gemachte Ersatzteilnehmer:innen nicht zu registrieren; in diesem Fall werden allenfalls bereits bezahlte Teilnehmerbeiträge refundiert.

(4) Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per E-Mail oder elektronische Medien, und ist der/die Kund:in Konsument:in im Sinne des KSchG, so steht dem/r Kunden/in ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der/die Kund:in kann daher binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (z.B. E-Mail) von der Vertragserklärung zurücktreten. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist an die ORCA Evolution OG zu richten.
Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen hat der/die angemeldete Kund:in die Möglichkeit, den Rücktritt persönlich beim Veranstalter innerhalb der Rücktrittsfrist unter Geltung der oben ausgeführten Bedingungen zu erklären.
Wenn der Vertrag auf diese Weise widerrufen wurde, wird die ORCA Evolution OG allfällige Zahlungen, die er bereits von dem/der Kunden/in erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des/der Kunden/in bei der ORCA Evolution OG eingegangen ist.

  • 4 Teilnahmebeitrag

(1) Grundsätzlich gilt jener Teilnahmebeitrag als vereinbart, der sich aus den aktuellen Prospekten, Einladungen, dem Online Campus und ähnlichen Publikationen der ORCA Evolution OG ergibt.

(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Der Teilnahmebeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn mittels Banküberweisung abzugs- und spesenfrei zu entrichten.

(2) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. an. Der/die Kund:in ist verpflichtet, der ORCA Evolution OG sämtliche durch seinen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich die ORCA Evolution OG vor.

(3) Die ORCA Evolution OG behält sich vor, angemeldete Personen, deren Teilnahmebeitrag nicht bei der ORCA Evolution OG vor Durchführung der Veranstaltung eingegangen ist, von der Teilnahme auszuschließen.

  • 6 Programmänderungen/Absagen

(1) Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen behält sich die ORCA Evolution OG organisatorisch bedingte Programmänderungen wie Änderung von Terminen, Beginnzeiten, Ort oder Vortragenden sowie Veranstaltungsabsagen vor. Die Teilnehmer:innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

(2) Die ORCA Evolution OG behält sich zum Schutz aller Seminarteilnehmer:innen vor, Personen mit Krankheits- oder Verkühlungssymptomen jederzeit von der Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen.

(3) Ersatz für entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, Reise- und/oder Übernachtungskosten) und sonstige Ansprüche gegenüber der ORCA Evolution OG sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.

(4) Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmebeiträgen. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

 

§ 7 Schadenersatz

(1) Für persönliche Gegenstände der Kunden wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.

Die ORCA Evolution OG haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.

(2) Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

(3) Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen und/oder während der Veranstaltung kann eine Haftung der ORCA Evolution OG keinesfalls übernommen werden.

 

§ 8 Urheberrecht und Bildrechte

(1) Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus, behält sich die ORCA Evolution OG vor. Kein Teil der Seminarunterlagen darf – auch nur auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters in irgendeiner Form – auch zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

(2) Um Urheberrechtsstreitigkeiten zu vermeiden, dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis der ORCA Evolution OG während einer Veranstaltung keine Videoaufzeichnungen, Fotografien oder Höraufnahmen gemacht werden.

(3) Mit der Anmeldung erklärt der/die Kund:in die Einwilligung zu allfälligen Bild- und Tonaufnahmen die eigene Person betreffend sowie zur unbeschränkten Nutzung, Verbreitung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen in geänderter oder unveränderter Form zum Zwecke der Berichterstattung über die Veranstaltung oder Bewerbung des Leistungsangebotes der ORCA Evolution OG (insbesondere in Printmedien, im Rahmen des Internetauftritts der ORCA Evolution OG sowie in Sozialen Medien ) für Interessenten im In- und Ausland.

§ 9 Datenschutz

(1) Der/die Kund:in anerkennt und stimmt ausdrücklich zu, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den/die Kunden/in für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kund:innenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Zudem erklärt sich der/die Kund:in mit der elektronischen Erfassung und Auswertung der Qualitätsbeurteilungen bzw. Fragebögen einverstanden.

(2) Kund:innendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. Vertragspartner:innen der ORCA Evolution OG sind über Datenschutzbestimmungen instruiert und entsprechend verpflichtet.

 

(3) Der Kunde ist einverstanden, über Leistungen und Produkte der ORCA Evolution OG (Veranstaltungen, Publikationen…) auch per E-Mail informiert zu werden. Diese Zustimmung kann vom Kunden / von der Kundin jederzeit schriftlich widerrufen werden.

(4) Der/die Kund:in erteilt weiters eine widerrufliche (ausschließlich schriftlich bzw. per E-Mail an den Veranstalter) Zustimmung, dass Vor- und Zuname sowie die Unternehmensbezeichnung im Rahmen einer Teilnehmerliste veröffentlicht bzw. an andere Veranstaltungsteilnehmer:innen weitergegeben werden. Werden in der Ausschreibung der Veranstaltung Kooperationspartner:innen genannt, erteilt der/die Kund:in für diesen Fall eine widerrufliche Zustimmung, dass seine angeführten, personenbezogenen Daten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zur Übermittlung von Marketing, Werbung und Informationsmaterialien gegebenenfalls den in der Ausschreibung der Veranstaltung genannten Kooperationspartner:innen weitergegeben und durch diese verwendet werden. Diese Zustimmungserklärung kann jederzeit mittels formloser E-Mail an die ORCA Evolution OG widerrufen werden. Diese ist verpflichtet, den Widerruf umgehend an die betroffenen Kooperationspartner:innen weiterzuleiten, damit diese ihn auch umsetzen.

§ 10 Gerichtsstand, Schiedsgerichtsbarkeit und anwendbares Recht

(1) Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Ist der/die Vertragspartner:in Verbraucher, so sind auch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf diesen Vertrag anzuwenden.

(2) Für Streitigkeiten ist das am Sitz der ORCA Evolution OG sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig, sofern der/die Kund:in seinen/ihren Firmensitz oder seine/ihre Adresse innerhalb der Europäischen Union, in der Schweiz oder in Liechtenstein hat. Wenn der/die Kund:in Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gelten hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Hat der/die Kund:in seinen/ihren Firmensitz oder seine/ihre Adresse außerhalb der in Abs (2) genannten Region, so werden alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung der ORCA Evolution OG ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Schiedsort ist in diesen Fällen Wien, Österreich; Schiedssprache ist Deutsch oder in jenen Fällen, in denen die Teilnahmebestätigung durch die ORCA Evolution OG in englischer Sprache erfolgt ist, Englisch.

(4) Erfüllungsort ist der Sitz der ORCA Evolution OG.

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Spittelauer Lände 45

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